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Unser Bildungsverständnis
Nachhaltige Entwicklung ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Mit unseren Bildungsangeboten möchten wir diesen fördern: Im Rahmen der Umweltkommunikation informieren und sensibilisieren wir für umweltgerechtes Verhalten. Bei der Umweltbildung stehen erkundendes Erleben, das Reflektieren von Erfahrungen und das Begreifen der Auswirkungen des eigenen Verhaltens im Mittelpunkt. Unsere BNE-Angebote haben das Ziel, die Menschen zu befähigen, sich eigenständig an der Mitgestaltung dieses Prozesses zu beteiligen und nachhaltiges Handeln in den Alltag zu integrieren.
Damit unterstützen wir unter anderem die Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes und des Landes NRW. Der Auftrag für unsere natur-, umwelt- und klimabezogene Bildungsarbeit leitet sich aus dem Landeswassergesetz NRW, dem Zukunftsvertrag für NRW 2022 bis 2027 sowie aus der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der EU-WRRL ab.
Als Orientierungshilfe und Richtschnur dient uns hierbei unter anderem die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDG). Hier fokussieren wir uns insbesondere auf folgende SDG:
Mehr zu unserem Bildungsverständnis finden Sie in unserem pädagogischen Konzept. Schauen Sie mal rein!
Weitere Hintergrundinformationen:
Leitlinie „Bildung für nachhaltige Entwicklung Schule“ in NRW (2019) als pdf-Datei
Vereinte Nationen: 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung
Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz
UNESCO „Education for Sustainable Development Goals: Learning Objectives” als pdf-Datei
Mehr zum Whole Institution Approach lesen Sie auf der Webseite der UNESCO.
UNESCO-Programm „BNE 2030“
Mit unserem Bildungsengagement unterstützen wir zudem die Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes und des Landes NRW.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW
Der Auftrag für unser Bildungsengagement leitet sich auch aus dem
Landeswassergesetz NRW (vgl. § 11 Bildung und Information) und weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.
Zukunftsvertrag für NRW2022–2027
Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie